Abgabe eine Meldung an die interne Meldestelle

Gerne nehmen wir Ihre Meldung über einen möglichen Rechtsverstoß entgegen und leiten eine interne Untersuchung ein. Bitte füllen Sie die folgenden Angaben möglichst präzise aus, damit wir den Vorgang nachvollziehen und untersuchen können.

Sofern wir ergänzende Informationen benötigen, würden wir Sie kontaktieren. Sie können den aktuellen Stand ihrer Meldung jederzeit einsehen indem Sie sich erneut einloggen. Sofern Sie freiwillig ihre E-Mail-Adresse / Ihre Telefonnummer angeben, würden wir Sie aktiv informieren sobald wir eine Rückmeldung für Sie haben. Geben Sie diese Angaben nicht an und möchten anonym bleiben, so erhalten Sie ergänzende Informationen sobald sie sich wieder im Portal einloggen. Legen Sie zu diesem Zweck bitte ein anonymes Postfach an.

Optional kann ein anonymes Postfach eingerichtet werden, um den Bearbeitungsstatus der Meldung einsehen zu können.
Bitte vergeben Sie ein Passwort mit der Länge von mindestens 12 Zeichen. Verwenden Sie aus jeder Zeichengruppe min. ein Zeichen (Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen).
Bitte vergeben Sie ein nur Ihnen bekanntes Passwort. Mittels der Hinweis-ID (wird Ihnen nach dem Absenden des Formulares angezeigt) und dem von Ihnen vergebenen Passwort könen Sie sich jederzeit alle Details zu diesem Fall in einem anonymen Postfach ansehen.
Wenn Sie kein anonymes Postfach anlegen, besteht für Sie keine Möglichkeit über den Verlauf ihres Hinweises informiert zu werden.
Gerne können Sie uns Angaben zu Ihrer Person mitteilen. Die Angaben werden zunächst ausschließlich der Meldestelle und den mit der Bearbeitung vertrauten Mitarbeitern offengelegt, sofern diese zur Erfüllung erforderlich sind. Sollte es notwendig sein, einzelne Angaben an weitere Personen offenzulegen, so fordern wir hierzu in jedem Einzelfall vorab ihre Einwilligung ein.
Durch die bekanntgabe Ihres Namens können wir Sie persönlich addressieren. Weiterhin kann die Angabe Ihres Namens, je nach Art der Meldung, dabei helfen den Sachverhalt besser nachvollziehen zu können.
Durch die bekanntgabe Ihres Namens können wir Sie persönlich addressieren. Weiterhin kann die Angabe Ihres Namens, je nach Art der Meldung, dabei helfen den Sachverhalt besser nachvollziehen zu können.
Sofern Sie uns Ihre Kontaktdaten angeben, werden wir Sie informieren, sobald wir Rückfragen oder Rückmeldungen für Sie hier im System eingestellt haben. Bei der Kontaktaufnahme geben wir keine vertraulichen Angaben bekannt, sondern informieren Sie lediglich darüber, dass neue Informationen für Sie bereitliegen.
Sofern Sie uns Ihre Kontaktdaten angeben, werden wir Sie informieren, sobald wir Rückfragen oder Rückmeldungen für Sie hier im System eingestellt haben. Bei der Kontaktaufnahme geben wir keine vertraulichen Angaben bekannt, sondern informieren Sie lediglich darüber, dass neue Informationen für Sie bereitliegen.