FAQ

Kompakt zusammengefasst die wichtigsten Fragen zum Hinweisgebersystem

Warum soll ich eine Meldung abgeben?

Mit Ihrer Meldung über ein Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Lieferanten helfen Sie uns Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Die Grundlage unserer guten Reputation und des Vertrauens unserer Kunden basiert auf der Integrität und dem gesetzes- und regelkonformen Verhalten jedes Einzelnen. Daher ist es unser Ziel, Gesetzes- und Regelverletzungen rechtzeitig zu erkennen um einen langfristigen wirtschaftlichen Unternehmenserfolg und das Wohl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewährleisten zu können. Verdachtsmeldungen werden zügig und objektiv aufgeklärt.

Was kann gemeldet werden?

Es können sämtliche Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen gemeldet werden. Das kann den Arbeitsvertrag, allgemeine Verhaltensgrundsätze und Richtlinien betreffen und reicht weiter bis hin zum Umweltschutz, Menschen- und Arbeitsrechte, Sorgfaltspflicht und fairem Marktverhalten.

Wie wird eine Meldung abgegeben?

Über den Button "Hinweis abgeben" wird das Formular geöffnet. Bitte füllen Sie möglichst präzise folgende Angaben aus.

Sofern wir ergänzende Informationen benötigen sollten, würden wir Sie über das anonyme Postfach kontaktieren. Sie können auch den aktuellen Stand Ihrer Meldung jederzeit einsehen indem Sie sich erneut einloggen und auf „Hinweise nachverfolgen“ gehen.

Sofern Sie freiwillig Ihre E-Mailadresse angeben, informieren wir Sie aktiv sobald wir eine Rückmeldung für Sie haben. Geben Sie diese Angaben nicht an, so erhalten Sie ergänzende Informationen sobald Sie sich wieder im Portal einloggen. Legen Sie zu diesem Zweck bitte ein anonymes Postfach an, welches Sie durch ein Passwort schützen.

Nach Abschluss aller Angaben und Anhänge gehen Sie einfach auf den Button „Hinweis abgeben“.

Wir garantieren Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Hinweis interessiert sind, um etwaige Missstände aufzudecken und finanzielle Schäden abwenden zu können.

Was bedeutet Hinweisgeberschutz?

Sie als Hinweisgeber sind geschützt und Ihre Mitteilung wird vertraulich behandelt. Ihre Identität wird nicht offengelegt, es sei denn Sie geben freiwillig eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen an.

Benachteiligungen, Anfeindungen oder Repressalien gegen Hinweisgeber werden nicht geduldet und gegebenenfalls geahndet.

Gegenüber dem Verdächtigten gilt bis zum Beweis des Gegenteils stets die Unschuldsvermutung. Die Ahndung von Regelverstößen folgt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, bei dem weitere Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden.

Welchen Zweck verfolgt die „EU-Whistleblower-Richtlinie“?

Die EU-Richtlinie 2019/1937 verfolgt das Ziel den Hinweisgeber zu schützen, EU-Recht durchzusetzen und Verstöße aufzudecken und zu beheben. Der Hinweisgeber wird vor Repressalien geschützt und kann so die Hemmung abbauen eine Meldung abzugeben. Unternehmen werden verpflichtet entsprechende Meldekanäle bzw. Hinweisgebersysteme einzurichten, die so konzipiert sein müssen, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt bleibt.

Ist das Hinweisgebersystem DSGVO-konform?

Das Hinweisgeberschutzsystem schützt die Identität der Hinweisgebers und auch seine personenbezogenen Daten, da es anonyme Meldungen ermöglicht.