Das Hinweisgebersystem der STARK-Gruppe

Qualität, Rechtskonformität und Integrität sind die unabdingbaren Grundlagen unserer täglichen Arbeit. Unsere Kunden, Lieferanten, Partner und Beschäftigten erwarten von uns, dass unser Handeln an den allgemein von der Gesellschaft akzeptierten Werten orientiert ist. Extern wird unser Handeln von den rechtlichen Rahmenbedingungen, intern von unseren Ethik- und Verhaltensgrundsätzen bestimmt. Sollte es trotz unserer Bemühungen einmal dazu kommen, dass wir die geltenden Vorschriften (noch) nicht oder zumindest nicht vollumfänglich einhalten, so sind wir bestrebt diese Nicht-Konformität umgehend zu beheben. 

Sollten Sie Hinweise auf einen Rechtsverstoß durch unser Unternehmen oder eine(n) unserer Beschäftigten haben, würden wir uns über einen entsprechenden Hinweis freuen. Wir gehen allen Hinweisen von Verstößen konsequent nach, die sowohl unsere Produkte als auch unsere Dienstleistungen betreffen, um eventuell vorliegende Regelverstöße verbessern zu können. Um dies erfolgreich bearbeiten zu können bitten wir Sie Ihre Meldung so konkret wie möglich zu verfassen und dabei die fünf W-Fragen zu berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Um ihre Vertraulichkeit als Hinweisgeber bestmöglich zu schützen, haben Sie die Möglichkeit, Hinweise anonym über unser Online-Hinweisportal abzugeben. Eventuelle Angaben zu Ihrer Person sind optional.

Der Ablauf: Meldungseingang und Bearbeitung

1. Hinweisgeber

Der Hinweisgeber erhält Kenntnis über einen meldungswürdigen Vorgang (z.B. möglicher Gesetzesverstoß).

2. Meldung

Unterschiedliche Meldewege, z.B. E-Mail, Online-Meldeformular, persönliches Gespräch, telefonische Meldung; Bestätigung des Eingangs der Meldung

3. Untersuchung

Prüfung der Meldung durch interne Stellen, bei Bedarf Einbindung externer Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft.

4. Entscheidung

Festlegung von Folgemaßnahmen, ggf. juristische oder arbeits-rechtliche Konsequenzen, Rückmeldung an den Hinweisgeber

5. Folgemaßnahmen

Prüfung ob die Maßnahmen umgesetzt wurden und wirksam sind, ggf. Festlegung weiterer Maßnahmen.